Praxis Dr. Michael Steuerwald
Gastroenterologie
Hepatologie
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HÄUFIGE FRAGEN

Benötige ich eine Überweisung?

Ja. Eine Überweisung von einer Fachperson ist grundsätzlich sinnvoll. Eine direkte Terminvereinbarung ist aber möglich, z.B. bei Patienten ohne Hausärztin mit dem Wunsch nach einer Vorsorgeuntersuchung, bei akuten Erkrankungen des Afters (z.B. Thrombosen) oder wenn eine Zweitmeinung gewünscht wird. Beachten Sie, dass die freie Arztwahl je nach Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung eingeschränkt sein kann.

Bis wann kann ich einen Termin absagen?

Wir sind auf frühzeitige Absagen angewiesen, damit wir Ihren Termin anderweitig vergeben können. Sie können eine Magen- oder Darmspiegelung 2 Arbeitstage vor ihrem Termin absagen, alle anderen Termine 24 Stunden vorher. Wir bitten um Mitteilung per e-mail oder auf den Telefonbeantworter (nicht möglich während den Praxisferien). Bei zu später Absage oder Nichterscheinen ohne Abmeldung behalten wir uns vor, die Stornierung in Rechnung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich nicht bei unvorhersehbaren Ereignissen (Erkrankung, Unfall etc.).

Bei welchen Untersuchungen muss ich nüchtern in die Praxis kommen?

Bei Endoskopien (Magen- oder Darmspiegelung) oder Ultraschall, sowie bei Blutentnahmen, wenn dies so vereinbart wurde. Details erfahren Sie hier. Für eine Anoskopie (Untersuchung des Afters) müssen Sie nicht nüchtern sein.

Nehme ich meine täglich einzunehmenden Medikamente auch am Tag einer Untersuchung ein?

Beachten Sie, ab wann Sie vor einer Untersuchung nüchtern sein müssen, Details erfahren Sie hier.
Nüchtern bedeuet auch: Keine Einnahme von Medikamenten.

Müssen "Blutverdünner" vor einer Magen- oder Dickdarmspiegelung abgesetzt werden?

Falls Sie einen Blutverdünner einnehmen, rufen Sie uns spätestens eine Woche vor Ihrem Termin an, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob und ab wann Sie die Einnahme des Blutverdünners unterbrechen sollen.

Ich habe Medikamente zum Inhalieren. Soll ich diese vor einer Untersuchung pausieren?

Medikamente zum Inhalieren sollten nicht pausiert, sondern wie gewohnt weiter angewendet werden, gerade auch am Tag der Untersuchung.

Ich habe Schlafapnoe (OSAS) - was sollte ich tun?

Falls Sie unter Schlafapnoe leiden, rufen Sie uns spätestens eine Woche vor Ihrem Termin an, damit wir mit Ihnen besprechen können, welche Vorkehrungen zu treffen sind.

Darf ich vor einer Untersuchung rauchen?

Rauchen vermindert die Sauerstoffaufnahme, was bei Sedation (medikamentöser Tiefschlaf) gefährlich sein kann. Rauchen beeinträchtigt die Beurteilung von Organen im Ultraschall und verfälscht Atemtests. Deshalb müssen Sie auf das Rauchen ab dem Vorabend einer Untersuchung verzichten.

Darf ich nach einer Untersuchung in Sedation (medikamentöser Tiefschlaf) autofahren?

Nein. 12 Stunden nach einer Untersuchung in Sedation dürfen Sie kein Fahrzeug lenken. Lassen Sie sich abholen oder benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Wofür werden "Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten" oder eine "telefonische Konsultation" in Rechnung gestellt?

Aktenstudium: Für Handlungen, bei denen wir uns in ihrer Abwesenheit mit Ihrem Fall befassen. Zum Beispiel ob ein Ergebnis einer Blutentnahme, Gewebeprobe oder externen Untersuchung eine weitere Abklärung oder Handlung erfordert- oder nicht.

Telefonkonsultation: Für an Sie per e-mail oder SMS verschickte Auskünfte verrechnen wir eine telefonische Konsultation, da der aktuelle Tarif (Tarmed) diese Technologien noch nicht berücksichtigt.